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   OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91   

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https://dejure.org/1991,6246
OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91 (https://dejure.org/1991,6246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.1991 - 10 L 5218/91 (https://dejure.org/1991,6246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 10 L 5218/91 (https://dejure.org/1991,6246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
    Der EuGH hat mit Urteil vom 21. Juni 1988 - RS 39/86 - für Recht erkannt:.

    Ein Anspruch der Klägerin auf Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium gemäß § 8 Abs. 3 BAföG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) in der Auslegung, wie sie der EuGH in seinem Urteil vom 21. Juni 1988 - Rechtssache 39/86 (Lair) - (Slg. 1988, 3190; InfAuslR 1988, 293; NJW 1988, 2165 [EuGH 21.06.1988 - - 39/86]; FamRZ 1988, 885; RdJB 1989, 215) der Vorschrift gegeben hat, hängt von der Entscheidung der Frage ab, ob die Gewährung von Ausbildungsförderung als eine soziale Vergünstigung anzusehen ist, die mit der Arbeitnehmereigenschaft zusammenhängt.

    Es ist die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung klärungsbedürftig, wie der vom EuGH in seinem Urteil vom 21. Juni 1988 - RS 39/86 - geforderte Zusammenhang zwischen der Arbeitnehmereigenschaft eines Wanderarbeitnehmers und der Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium als sozialer Vergünstigung auszulegen ist.

  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
    Im Urteil vom selben Tage - Rechtssache 197/86 (Brown) - (Slg. 1988, 3205) hat der EuGH in einem vergleichbaren Fall von Beschäftigungsverhältnis und (Universitäts-)Studium "im selben Fachbereich" gesprochen (Leitsätze Nr. 3 und 4 sowie Gründe Nr. 20, 23 und 28).

    In diesem Sinne ist nach Auffassung des Senats das Arbeitsverhältnis der Klägerin als Bankangestellte, das alleinige Grundlage der Rechte aus der Verordnung Nr. 1612/68 sein kann, im Verhältnis zum Studium, das durch das Stipendium finanziert werden soll, hinsichtlich der beruflichen Qualifizierung der Klägerin von ähnlich untergeordneter Bedeutung, wie es das Arbeitsverhältnis im Falle Brown in zeitlicher Hinsicht gewesen ist (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6. 1988 - RS 197/86 -, aaO, Grund 27 Satz 2).

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
    In der Rechtsprechung zum Unterhalts- und Ausbildungsförderungsrecht ist in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen der Begriff des engen "sachlichen" und zeitlichen "Zusammenhangs" zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten Lehre und Studium geprägt und ausgeführt worden, daß praktische Ausbildung und Studium "derselben Berufssparte" angehören oder jedenfalls so zusammenhängen müssen, daß das eine für das andere eine "fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung" oder daß die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (BGH, Urt. v. 7.6. 1989 - IVb ZR 51/88 -, NJW 1989, 2253, 2254) [BGH 07.06.1989 - IVb ZB 51/88].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1990 - 16 A 75/89

    Finanzierung eines Hochschulstudiums; Verpflichtung zur Finanzierung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
    Auf dieser Grundlage hat das OVG Münster (Urt. v. 30.1. 1990 - 16 A 75/89 -, FamRZ 1991, 249) entschieden, daß zwischen einer Berufsausbildung zum Bankkaufmann und einem Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Wirtschaft ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1989 - 14 A 179/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
    Das erkennende Gericht selbst hat auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH in seinem Urteil vom 16. März 1989 - 14 OVG A 175/86 - (InfAuslR 1989, 220; NVwZ 1989, 783) einen "inhaltlichen, thematischen Zusammenhang" gefordert und diesen - insoweit mit dem Verwaltungsgericht - vor allem im Falle einer fach- bzw. branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahme gesehen, bei der sich der Zusammenhang bereits aus den Gegenständen von Berufstätigkeit und Weiterbildung objektiv einleuchtend ergibt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1989 - 14 A 175/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
    Das erkennende Gericht selbst hat auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH in seinem Urteil vom 16. März 1989 - 14 OVG A 175/86 - (InfAuslR 1989, 220; NVwZ 1989, 783) einen "inhaltlichen, thematischen Zusammenhang" gefordert und diesen - insoweit mit dem Verwaltungsgericht - vor allem im Falle einer fach- bzw. branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahme gesehen, bei der sich der Zusammenhang bereits aus den Gegenständen von Berufstätigkeit und Weiterbildung objektiv einleuchtend ergibt.
  • VG Göttingen, 23.11.2006 - 2 A 331/06

    Voraussetzung für Ausbildungsförderungsleistungen an EU-Ausländer; Au-Pair

    Ein Zusammenhang besteht demgegenüber insbesondere im Fall einer fach- bzw. branchenspezifischen Weiterbildungsmaßnahme, bei der sich der Zusammenhang bereits aus den Gegenständen von Berufstätigkeit und Weiterbildung objektiv einleuchtend ergibt (OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.1991 -10 L 5218/91-, FamRZ 1992, 737).

    Es handelt sich bei dem Erwerb von Sprach- und Kulturkenntnissen also nicht um den Gegenstand der Beschäftigung, sondern lediglich um die sprachlichen Mittel hierzu, die auch für das von der Klägerin aufgenommene, wie auch für jedes andere, an einer deutschen Universität aufgenommene Studium erforderlich sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 4.7.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 18.92
    Auf die Berufung der Beklagten hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 4. Juli 1991 (FamRZ 1992, 737 ff. [OVG Niedersachsen 04.07.1991 - 10 L 5218/91]) das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07

    Ausbildungsförderung: Zweiter Bildungsweg, österreichische Staatsangehörige

    Nicht ausreichend ist demgegenüber, dass die Ausbildung, deren Förderung begehrt wird, eine vernünftige Form der Weiterqualifikation bzw. der Neuorientierung darstellt (vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urteile vom 16. März 1989 - 14 A 179/86 -, NVwZ 1989, 783, und 4. Juli 1991 - 10 L 5218/91 -, FamRZ 1992, 737; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. November 1996 - BS IV 278/96 -, FamRZ 1997, 774).
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